(Teil-)Auslagerung der Revision

(Teil-)Auslagerung der Revision

Knappe Ressourcen?
Wir gleichen Engpässe aus

Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation muss nach den Vorschriften des § 25 a Abs. 1 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) und AT 4.3.1 Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) auch über eine funktionsfähige Interne Revision verfügen. 

Die Entwicklungen der MaRisk und der Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) erfordern eine kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter. 

Fachliche und personelle Ressourcen für die Interne Revision unternehmensintern vorzuhalten, ist durch den Komplexitätsgrad und stetig steigende regulatorische Anforderungen an die Interne Revision eine Herausforderung. 

Vor diesem Hintergrund kommt der vollständigen oder teilweisen Auslagerung der Revision eine immer größere Bedeutung zu.

Wir ergänzen Ihre Interne Revision bedarfsgerecht bis hin zu einer vollständigen Auslagerung aller Revisionsleitungen – den Umfang bestimmen dabei Sie.
Unsere Experten aus den Bereichen der Betriebs-, Kredit- und IT-Revision übernehmen notwendige Aufgaben der

  • Erstellung des Revisionshandbuchs
  • Prüfungsplanung
  • Durchführung von Prüfungen
  • Nachverfolgung
  • Berichtswesen an Vorstand und Aufsichtsorgane

Dabei profitieren Sie von unserer Branchenexpertise aus vergleichbaren Aufträgen und den Karrierewegen unserer Revisoren, die selbst viele Jahre als Leiter der Revision in Finanzinstituten tätig waren oder als Diplom-Informatiker IT-Systeme geprüft haben.

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