Umgang mit Prüfungen nach §44 KWG

Umgang mit Prüfungen nach §44 KWG

Wie schneiden Sie bei einer Sonderprüfung ab?
Schwachstellen identifizieren und Sanktionen vermeiden

Bankaufsichtliche Prüfungen können jedes Institut treffen – nicht nur in Fällen von Verfehlungen und negativer Berichterstattung. Sie sind ausdrücklich ohne besonderen Grund bzw. als Routine- oder Sonderprüfungen möglich.
Bei Auffälligkeiten oder Verstößen drohen gravierende Sanktionen, die von der Auferlegung verschärfter Berichtspflichten bis hin zur Versagung der Geschäftsleiterzulassung reichen können.

 
Unsere Erfahrung zeigt: Eine gründliche Prüfungsvorbereitung und der strukturierte Umgang mit Schwachstellen nehmen positiven Einfluss auf das Prüfungsurteil der BaFin.
 
Dabei nehmen wir den Blick der Prüfer ein und orientieren uns am Prüfungsvorgehen der BaFin einschließlich der Anwendung der Interviewmethode.
In fünf Schritten vermeiden wir Sanktionen:

  • 1. Prüfung der Öffnungsklauseln auf Anwendbarkeit (gemäß dem Proportionalitätsprinzip)
  • 2. Prüfung der schriftlich fixierten Ordnung (SFO) auf Schwachstellen, d. h. Prüfung der vorhandenen Dokumente (z. B. Arbeitsanweisungen, Rahmenrichtlinien, Formulare, Verträge)
  • 3. Abgleich der SFO mit der gelebten Praxis, v. a. durch Interviews mit den Fach- und Führungskräften
  • 4. Formulierung identifizierter Schwachstellen und Kategorisierung in a) SFO unvollständig, die Anforderungen werden gelebt, b) SFO vollständig, aber die Anforderungen werden nicht gelebt, c) beides ist unvollständig, widersprüchlich, inkonsistent oder gar nicht vorhanden
  • 5. Bewertung der identifizierten Schwachstellen, d. h. Priorisierung als Basis für die Erstellung eines Maßnahmenplans

Aus identifizierten Schwachstellen leiten wir gemeinsam mit Ihnen einen Maßnahmenplan ab. Ein hoher Praxisnutzen und konkrete Handlungsempfehlungen sind garantiert.

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