Check-up des Beauftragtenwesens

Check-up des Beauftragtenwesens

Gibt es Optimierungsbedarf?
Gut gerüstet für aufsichtsrechtliche Prüfungen

Das Beauftragtenwesen der Banken umfasst die beauftragten Personen für die Bereiche Compliance, Geldwäsche, Informationssicherheit, Datenschutz, Auslagerung und Notfall. Das Management des Beauftragtenwesens muss v. a. sicherstellen,

  • dass die betrieblichen Prozesse den Anforderungen der verschiedenen Beauftragten-Funktionen gerecht werden (Mitarbeitende sollten die jeweiligen Beauftragten immer dann einbinden, wenn dies notwendig ist),
  • dass die Prozesse, die für die Arbeit der jeweilig beauftragten Person selbst gelten, den Anforderungen ihres Verantwortungsbereiches gerecht werden,
  • dass für die jeweilige Beauftragten-Funktion eine Fachkraft bestellt ist, die für diese Funktion die dafür notwendige Qualifikation besitzt und auch persönlich dafür geeignet ist,
  • dass diese durch regelmäßige Schulungen stets aktuelle Kenntnisse besitzt,
  • dass sämtliche Mitarbeitende des Unternehmens durch regelmäßige Schulungen stets aktuell darüber informiert sind, welche Regelungen sie bei ihrer täglichen Arbeit in Bezug auf die verschiedenen beauftragten Personen zu beachten haben.

    Um all diesen Anforderungen gerecht zu werden, ist es wichtig, das Beauftragtenwesen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und Mitarbeitende zu schulen.

    Wir unterstützen Sie, indem wir die Prozesse Ihres Beauftragtenwesens bewerten und Ihnen Hinweise zur Optimierung und Weiterentwicklung aufzeigen. Damit sind Sie gut vorbereitet für aufsichtsrechtliche Prüfungen externer Stellen.


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