MaRisk Compliance

MaRisk Compliance

Wie wirksam ist Ihr Risikomanagement? Allen Anforderungen gerecht werden

MaRisk-Compliance bezieht sich auf die Einhaltung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) durch Banken. Bei den MaRisk handelt es sich um eine Auslegung des § 25a Abs. 1 KWG, die für Institute verbindlich ist: Jedes Institut muss über eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verfügen, die die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen gewährleistet. Eine solche ordnungsgemäße Geschäftsorganisation muss insbesondere ein angemessenes und wirksames Risikomanagement umfassen:

Strategien:
  • insbesondere eine Strategie, die auf die nachhaltige Entwicklung der Bank ausgerichtet ist
  • eine Risikostrategie, die damit in Einklang steht
  • Prozesse zur Planung, Umsetzung, Beurteilung und Anpassung dieser Strategien
  • Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit (RTF)
  • interne Kontrollverfahren
  • eine Ausstattung, personell und technisch-organisatorisch, die angemessen ist
  • ein angemessenes Notfallmanagement, insbesondere ein angemessenes IT-Notfallmanagement
  • ein Vergütungssystem, das angemessen und transparent ist und das auf eine nachhaltige Entwicklung der Bank ausgerichtet ist

Die Einhaltung der MaRisk wird vom Abschlussprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüft. Die Anforderungen sind außerdem Gegenstand von Sonderprüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG. Wir stellen gemeinsam mit Ihnen sicher, dass Sie alle nötigen Anforderungen erfüllen.

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