WPHG-Compliance

WPHG-Compliance

Ist Ihre Compliance-Funktion wirksam, dauerhaft und unabhängig?
Allen Anforderungen gerecht werden

WpHG-Compliance ist für Wertpapierhandelsunternehmen verpflichtend. Sie müssen sicherstellen, dass sie die Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes, kurz WpHG, einhalten. Das Berufsbild des WpHG-Compliance-Beauftragten ist in der WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV) beschrieben.
Die WpHG-Compliance-Funktion ist dafür verantwortlich,

  • die Strategien, Prozesse und Maßnahmen des Instituts ständig daraufhin zu überwachen, ob sie angemessen und wirksam sind,
  • jene Personen zu beraten und zu unterstützen, die für die Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten relevant sind,
  • an den Vorstand bzw. die Geschäftsleitung zu berichten (mindestens einmal jährlich),
  • die Prozesse für die Behandlung von Beschwerden zu überwachen (sowie auch die Prozesse für die Nutzung von Beschwerden als Quelle für Verbesserungen).

Die WpHG-Compliance-Funktion muss dabei gem. WpHG und MaComp wirksam, dauerhaft und unabhängig sein.
Um wirksam sein zu können, muss sie u. a. ausreichend personell und sachlich ausgestattet sein. Um dauerhaft Bestand haben zu können, müssen ihre Aufgaben und Kompetenzen in Arbeits- und Organisationsanweisungen fixiert sein. Um unabhängig sein zu können, muss sichergestellt sein, dass Führungskräfte, die der Geschäftsleitung nachgeordnet sind, ihr keine Weisungen erteilen können.

 
Wir unterstützen Ihre Internen Beauftragten bei der Umsetzung dieser Anforderungen.

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